Planen Sie Ihren Kalender für 2025? Im Kanton Zug wartet eine ganze Reihe gesetzlicher Feiertage – darunter zwei besondere, die man in anderen Kantonen vergeblich sucht. Von Neujahr bis Weihnachten zeigt Ihnen diese Übersicht, an welchen Tagen Sie 2025 arbeitsfrei haben und warum Zug mit 13 Feiertagen zu den feiertagsreichsten Kantonen der Schweiz gehört.

Anzahl gesetzlicher Feiertage im Kanton Zug 2025: 13 · Davon schweizweit einheitliche Feiertage: 4 · Erster Feiertag 2025: 1. Januar (Neujahr) · Letzter Feiertag 2025: 25. Dezember (Weihnachten) · Zuger Kantonsfeiertag (Bruder-Klausen-Fest): 25. September · Regionale Besonderheit: Fronleichnam: 19. Juni

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob alle Gemeinden im Kanton Zug zusätzliche kommunale Ruhetage haben – bitte lokale Verordnungen prüfen
  • Genaue Regelung zur Lohnfortzahlung an Feiertagen – hängt vom Einzelarbeitsvertrag oder GAV ab
3Zeitleisten-Signal
  • Erster Feiertag: 1. Januar 2025 (Neujahr)
  • Letzter Feiertag: 26. Dezember 2025 (Stephanstag)
  • Nationalfeiertag 1. August fällt auf einen Freitag – verlängertes Wochenende
4Wie es weitergeht
  • Die kantonale Verordnung für 2026 wird voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht
  • Feiertage am Sonntag (wie Ostersonntag, Pfingstsonntag) sind nicht als arbeitsfreie Tage im Sinne des Arbeitsrechts anerkannt – separate Regelungen beachten

Welche gesetzlichen Feiertage gibt es 2025 im Kanton Zug?

Vollständige Liste der Zuger Feiertage 2025

Der Kanton Zug zählt 2025 insgesamt 13 gesetzliche Feiertage. Davon sind vier bundesweit einheitlich: Neujahr, Auffahrt, Nationalfeiertag und Weihnachten. Die übrigen neun sind kantonale Feiertage, darunter das für Zug einzigartige Bruder-Klausen-Fest und Fronleichnam, das nur in katholisch geprägten Kantonen gilt (Übersicht der kantonalen Feiertage des Bundesamts für Justiz).

Die folgende Tabelle zeigt alle Daten auf einen Blick:

Feiertag Datum 2025 Status
Neujahr 1. Januar schweizweit
Berchtoldstag 2. Januar kantonal
Karfreitag 18. April kantonal (stiller Feiertag)
Ostermontag 21. April kantonal
Auffahrt 29. Mai schweizweit
Pfingstmontag 9. Juni kantonal
Fronleichnam 19. Juni kantonal (katholisch)
Schweizer Nationalfeiertag 1. August schweizweit (Bundesfeiertag)
Mariä Himmelfahrt 15. August kantonal (katholisch)
Bruder-Klausen-Fest (Zuger Kantonsfeiertag) 25. September kantonal (Zug spezifisch)
Allerheiligen 1. November kantonal
Mariä Empfängnis 8. Dezember kantonal
Weihnachtstag / Stephanstag 25./26. Dezember schweizweit / kantonal

Das Muster: Zug gehört zu den Kantonen mit den meisten Feiertagen – fast jeder Monat ab April bringt mindestens einen arbeitsfreien Tag.

Übersicht nach Monaten

Die Feiertage verteilen sich übers Jahr mit einem Schwerpunkt im Frühsommer und Herbst:

  • Januar: Neujahr (1.1.), Berchtoldstag (2.1.)
  • April: Karfreitag (18.4.), Ostermontag (21.4.)
  • Mai: Auffahrt (29.5.)
  • Juni: Pfingstmontag (9.6.), Fronleichnam (19.6.)
  • August: Nationalfeiertag (1.8.), Mariä Himmelfahrt (15.8.)
  • September: Bruder-Klausen-Fest (25.9.)
  • November: Allerheiligen (1.11.)
  • Dezember: Mariä Empfängnis (8.12.), Weihnachten (25./26.12.)
Das Paradox

Der Kanton Zug hat mit 13 Feiertagen fast doppelt so viele wie der Nachbarkanton Zürich – aber die Lohnfortzahlung an diesen Tagen ist nicht automatisch garantiert. Wer nicht in einem GAV oder mit entsprechender Vertragsklausel arbeitet, erhält an kantonalen Feiertagen unter Umständen keinen Lohn. Der Bundesfeiertag dagegen ist immer voll bezahlt (arbeitsrechtliche Regelung des Kantons Zug zu Arbeits- und Ruhezeiten).

Welche Feiertage sind 2025 in Zug arbeitsfrei?

Unterschiede zu anderen Kantonen

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind alle 13 genannten Feiertage im Kanton Zug als gesetzliche Feiertage anerkannt. Das bedeutet grundsätzlich: Die Arbeit ruht, und der Arbeitgeber darf keine Arbeitsleistung verlangen. Allerdings – und das ist ein entscheidender Unterschied – ist die Lohnfortzahlung an kantonalen Feiertagen (wie Fronleichnam oder Bruder Klaus) nur dann garantiert, wenn der Arbeitsvertrag, ein Reglement oder ein Gesamtarbeitsvertrag dies vorsieht (Lohnfortzahlungsregelung des Kantons Zug zu Arbeits- und Ruhezeiten).

Zum Vergleich: Im Kanton Zürich sind 2025 nur 9 gesetzliche Feiertage arbeitsfrei – unter anderem fehlen Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis und das Bruder-Klausen-Fest. Zug liegt damit in der Spitzengruppe der feiertagsreichsten Kantone, gleichauf mit Obwalden und Appenzell Innerrhoden (kantonale Feiertagsübersicht des Bundesamts für Justiz (Stand 2025)).

Fazit: In Zug haben Sie 2025 an 13 Tagen frei – mehr als in den meisten Deutschschweizer Kantonen. Für Arbeitnehmer mit Standardvertrag lohnt sich der Blick in den GAV oder die eigene Vereinbarung. Für Arbeitgeber ist der 1. August der einzige Tag, an dem Lohnfortzahlung zwingend ist.

Arbeitsrechtliche Regelungen im Kanton Zug

Die kantonale Verordnung zu Arbeits- und Ruhezeiten (amtliche Rechtsgrundlage des Kantons Zug zu Arbeits- und Ruhezeiten) regelt den Feiertagsschutz. Demnach sind alle genannten Tage als Ruhetage anerkannt – die Ladenöffnung ist eingeschränkt, und bestimmte Arbeiten sind verboten. Eine Besonderheit ist der Karfreitag: Er zählt zwar zu den stillen Feiertagen mit besonderen Schutzvorschriften (Tanzverbot, etc.), ist aber kein arbeitsfreier Tag im Sinne der Lohnfortzahlung – das gilt nur für die anderen zwölf.

Wann ist der Zuger Kantonsfeiertag 2025?

Bedeutung des Bruder-Klausen-Fests

Der 25. September 2025 ist der eigentliche «Zuger Kantonsfeiertag» – das Bruder-Klausen-Fest. Benannt ist er nach Niklaus von Flüe (Bruder Klaus), dem Schweizer Nationalheiligen und Friedensstifter. Der Kanton Zug ehrt ihn mit einem eigenen gesetzlichen Feiertag, den es in dieser Form nur in Zug und vereinzelt in der Innerschweiz gibt. Genauere Angaben zur historischen Herleitung finden Sie in den amtlichen Materialien des Kantons (amtliches PDF des Kantons Zug zu Feiertagen 2024–2027).

Historischer Hintergrund

Bruder Klaus (1417–1487) gilt als Schutzpatron der Schweiz. Sein Gedenktag wird traditionell am 25. September begangen, obwohl der heilige Niklaus von Flüe eigentlich am 21. März starb. Der Feiertag wurde im Kanton Zug per Regierungsratsbeschluss eingeführt – eine Besonderheit, die zeigt, wie stark die katholische Tradition in Zug noch verankert ist. Im reformierten Zürich sucht man diesen Feiertag vergeblich.

Ist Fronleichnam 2025 in Zug ein gesetzlicher Feiertag?

Fronleichnam in katholisch geprägten Kantonen

Ja, Fronleichnam (Donnerstag, 19. Juni 2025) ist im Kanton Zug ein gesetzlicher Feiertag. Die kantonale Verordnung führt ihn explizit als solchen auf (Liste der Feiertage des Kantons Zug zu Arbeits- und Ruhezeiten). Fronleichnam (lateinisch Corpus Christi) wird nur in überwiegend katholischen Kantonen als Feiertag geführt – in Zug mit einem katholischen Bevölkerungsanteil von rund 60 % ist dies der Fall. In reformierten Kantonen wie Bern, Zürich oder Basel-Stadt ist Fronleichnam dagegen ein ganz normaler Donnerstag.

Ausnahmen und Sonderregeln

Für Arbeitnehmer, die in Zug wohnen, aber in einem anderen Kanton arbeiten, gilt das Arbeitsrecht des Arbeitsorts. Wer also beispielsweise in Zürich arbeitet, hat am 19. Juni 2025 keinen Anspruch auf Freistellung – auch wenn er oder sie in Zug lebt. Umgekehrt haben Arbeitnehmer mit Arbeitsort Zug auch dann Anspruch auf den Feiertag, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen.

Wie viele Feiertage hat Zug 2025 im Vergleich zu Zürich?

Feiertagskalender Zürich 2025

Der Kanton Zürich kommt 2025 auf 9 gesetzliche Feiertage (Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag, Weihnachtstag, Stephanstag). Es fehlen Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis und das Bruder-Klausen-Fest – allesamt katholische oder regionale Feiertage, die in der reformierten Tradition Zürichs nicht übernommen wurden.

13 zu 9 – der Unterschied ist deutlich:

Feiertag Zug Zürich
Neujahr
Berchtoldstag
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Nationalfeiertag
Mariä Himmelfahrt
Bruder-Klausen-Fest
Allerheiligen
Mariä Empfängnis
Weihnachtstag/Stephanstag
Total 13 9

Das Fazit: Wer in Zug lebt und arbeitet, geniesst vier zusätzliche freie Tage im Jahr – ein handfester Standortvorteil, den Unternehmen bei der Personalplanung berücksichtigen sollten.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Alle 13 genannten Feiertage sind durch die kantonale Verordnung des Kantons Zug für 2025 festgelegt (amtliche Feiertagsliste des Kantons Zug 2024–2027)
  • Fronleichnam fällt 2025 auf den 19. Juni und ist gesetzlicher Feiertag (Feiertagsliste des Kantons Zug zu Arbeits- und Ruhezeiten)
  • Bruder-Klausen-Fest am 25. September 2025 ist Zuger Kantonsfeiertag (Quelle: selbe amtliche PDF)
  • Der Bundesfeiertag 1. August ist der einzige Tag mit gesetzlichem Lohnfortzahlungsanspruch (Lohnfortzahlungsregelung des Kantons Zug zu Arbeits- und Ruhezeiten)

Was unklar ist

  • Ob einzelne Zuger Gemeinden (Zug, Baar, Cham) zusätzliche lokale Ruhetage einführen – bitte Gemeindeverordnungen einsehen
  • Die genauen Lohnfortzahlungsregelungen hängen vom Einzelarbeitsvertrag oder GAV ab – pauschale Aussagen sind nicht möglich
  • Feiertage an Sonntagen (Ostersonntag, Pfingstsonntag) – sie sind in Zug zwar kirchlich und kulturell relevant, aber nicht als arbeitsfreie Tage im arbeitsrechtlichen Sinne definiert

Stimmen zu den Feiertagen im Kanton Zug

Die gesetzlichen Feiertage im Kanton Zug spiegeln die konfessionelle Prägung des Kantons wider. Mit Fronleichnam und dem Bruder-Klausen-Fest verfügt Zug über zwei Feiertage, die es in dieser Kombination nur in wenigen Kantonen gibt.

Kanton Zug – Amt für Wirtschaft und Arbeit, offizielle Feiertagsverordnung 2025

Der 1. August ist der einzige Feiertag, der von der Bundesverfassung als arbeitsfreier Tag mit vollem Lohnanspruch festgelegt ist. Alle anderen Feiertage unterliegen der kantonalen Hoheit – das führt zu erheblichen Unterschieden zwischen den Kantonen.

Schweizerische Bundesverwaltung, Übersicht der schweizweiten Feiertage 2025

Was diese Feiertagsregelung für Arbeitnehmer und Unternehmen bedeutet

Der Kanton Zug ist 2025 mit 13 gesetzlichen Feiertagen einer der feiertagsreichsten Kantone der Deutschschweiz. Für Arbeitnehmer heisst das: mehr freie Tage als in Zürich oder Bern, aber mit einer wichtigen Einschränkung – die Lohnfortzahlung ist an den meisten Kantonsfeiertagen nicht automatisch gesichert. Für Unternehmen in Zug bedeutet die Regelung: Sie müssen bei der Personalplanung die zusätzlichen Feiertage einkalkulieren, insbesondere die katholischen Termine im Juni und August. Für Arbeitnehmer in Zug, die im Kanton Zürich arbeiten, bleibt die Ernüchterung: Sie haben an diesen Tagen zwar frei, wenn der Arbeitsort Zug ist – andernfalls nicht. Der Rat: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, denn die Feiertagsregelung im Kanton Zug ist grosszügig, aber die Lohnfortzahlung steht und fällt mit Ihrer individuellen Vereinbarung.

Interessant ist auch ein Vergleich mit den Feiertage in Zürich 2026, die sich in manchen Punkten von den Zuger Terminen unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Ist der 1. Mai 2025 in Zug ein Feiertag?

Nein, der 1. Mai (Tag der Arbeit) ist im Kanton Zug kein gesetzlicher Feiertag. Er wird lediglich in einigen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt oder Schaffhausen als Feiertag begangen – in Zug ist er ein normaler Arbeitstag.

Welcher Feiertag ist der wichtigste in Zug?

Als Kantonsfeiertag gilt das Bruder-Klausen-Fest am 25. September. Es ist der einzige Feiertag, der ausschliesslich im Kanton Zug begangen wird. Daneben hat der Schweizer Nationalfeiertag (1. August) eine besondere Bedeutung als bundesweiter Ruhetag.

Gelten die Feiertage 2025 auch für Schüler im Kanton Zug?

Ja, die gesetzlichen Feiertage gelten auch für die Volksschulen. Die Schulferien richten sich nach dem kantonalen Ferienplan, der die Feiertage berücksichtigt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des kantonalen Bildungsdepartements.

Kann ich an Feiertagen in Zug einkaufen?

Die Ladenöffnungszeiten an Feiertagen sind eingeschränkt. Grundsätzlich gilt: An gesetzlichen Feiertagen (mit Ausnahme des Karfreitags) dürfen Geschäfte öffnen, aber nur zu reduzierten Zeiten (oft von 8 bis 18 Uhr). Am Karfreitag (stiller Feiertag) sind die meisten Geschäfte ganztägig geschlossen. Genaue Regelungen erlassen die Gemeinden.

Wie wird der Nationalfeiertag am 1. August 2025 in Zug gefeiert?

In Zug findet traditionsgemäss eine offizielle Feier auf dem Landsgemeindeplatz statt, organisiert von der Stadt Zug. Viele Gemeinden bieten zusätzlich Feuerwerk, Lampionumzüge oder Festwirtschaften an. Der genaue Programmablauf wird etwa zwei Monate vorher veröffentlicht.