Wenn eine Patchworkfamilie in der Schweiz den Nachlass plant, wird es schnell kompliziert. Seit Januar 2023 gelten neue Regeln, die mehr Gestaltungsfreiheit bieten – aber auch neue Fallstricke.

Inkrafttreten der Reform: 1. Januar 2023 ·
Neuer Pflichtteil der Kinder: 50 % des Nachlasses (bisher 75 %) ·
Freie Verfügungsquote: Bis zu 50 % des Vermögens ·
Erbschaftssteuer im Kanton Waadt: Bis zu 30 % bei entfernteren Verwandten ·
Geplante Steuerreform 2026: Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen in einigen Kantonen

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • In mehreren Kantonen sind Volksabstimmungen zur Steuerbefreiung für Kinder geplant
  • Der Bundesrat prüft eine Reform, die direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreien soll

Die Reform hat die Verteilungsspielräume grundlegend verschoben. Eine alte Faustregel – drei Viertel für die Kinder – gilt nicht mehr.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Merkmal Wert
Inkrafttreten der Reform 1. Januar 2023
Pflichtteil der Kinder (neu) 50 % des Nachlasses
Höchststeuersatz im Kanton Waadt 30 % bei entfernteren Verwandten
2026 geplant Steuerbefreiung für Kinder in einigen Kantonen
Freie Verfügungsquote Bis zu 50 % des Vermögens
Erbschaftssteuer Kanton Zürich (nahe Verwandte) Befreit

Was sind die neuen Gesetze zur Erbschaft?

Die Reform vom 1. Januar 2023

  • Der Pflichtteil der Kinder wurde von 75 % auf 50 % des Nachlasses reduziert (Wikipedia – Erbrecht Schweiz).
  • Ehepartner erhalten weiterhin die Hälfte des Nachlasses als Pflichtteil (Kanton Zürich – Erbschaftssteuerbefreiung).
  • Die freie Verfügungsquote steigt damit auf bis zu 50 % – der Erblasser kann über die Hälfte seines Vermögens frei verfügen, ohne Pflichtteile zu verletzen.

Die Reform betrifft vor allem Familien mit mehreren Kindern oder Patchwork-Konstellationen. Früher waren drei Viertel des Nachlasses für die Kinder reserviert, heute nur noch die Hälfte. Das gibt mehr Spielraum, den Ehepartner oder andere Personen zu bedenken.

Der Haken

Für Patchworkfamilien bleibt die Lage angespannt: Stiefkinder sind nicht gesetzlich erbberechtigt – sie können nur über die freie Quote bedacht werden. Wer sie berücksichtigen möchte, muss aktiv ein Testament verfassen (Swiss Life – Erbrechtsratgeber).

Geplante Änderungen für 2026

  • In einigen Kantonen wird eine Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen diskutiert (EFD – Abstimmung JUSO-Initiative).
  • Ein Volksentscheid im Kanton Zürich 2024 lehnte eine Abschaffung ab – die Debatte ist aber nicht abgeschlossen.

Die bundesweite JUSO-Initiative für eine Erbschaftssteuer auf Vermögen über 50 Millionen Franken wurde am 30. November 2025 mit 78,3 % Nein-Stimmen deutlich verworfen (PwC Schweiz – Analyse zur Abstimmung). Eine nationale Steuer bleibt damit vorerst vom Tisch.

Auswirkungen auf bestehende Testamente

  • Testamente, die vor 2023 erstellt wurden, bleiben gültig, sollten aber überprüft werden. Denn die neuen Pflichtteile können dazu führen, dass eine gewünschte Verteilung nun möglich ist – oder dass ein Testament versehentlich Pflichtteile verletzt.
  • Ein handschriftliches Testament muss eigenhändig geschrieben und datiert sein (BDO – Erbrechtsexperten).

Das bedeutet: Wer 2020 verfügte, dass Kind A ein Drittel und Kind B zwei Drittel erbt, könnte heute aufgrund der angepassten Pflichtteile Probleme bekommen. Eine Überprüfung durch einen Fachanwalt ist ratsam.

Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie vorgehen, um Ihr Testament an die neue Rechtslage anzupassen.

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Testament vor dem 1. Januar 2023 erstellt wurde – dann besteht Anpassungsbedarf.
  2. Berechnen Sie die neuen Pflichtteile Ihrer Kinder (maximal 50 % des Nachlasses insgesamt).
  3. Ermitteln Sie die freie Verfügungsquote, über die Sie neu verfügen können.
  4. Entscheiden Sie, ob Sie Stiefkinder oder andere Personen aus der freien Quote bedenken möchten.
  5. Lassen Sie das aktualisierte Testament von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen.
  6. Datieren und unterschreiben Sie das neue Testament handschriftlich.

Die Konsequenz: Wer jetzt handelt, sichert sich Gestaltungsspielraum. Wer abwartet, riskiert eine Verteilung nach altem Recht, die nicht mehr den eigenen Wünschen entspricht.

Welche Änderungen sind bei den Erbschaftssteuern geplant?

Aktuelle Steuersätze in den Kantonen

Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind enorm. Die folgende Tabelle zeigt die Bandbreite an einem konkreten Vergleich.

Fünf Kantone, eine klare Bandbreite: von 0 % bis 50 % Steuer
Kanton Steuersatz für Kinder Steuersatz für Geschwister
Schwyz 0 % 0 %
Zürich 0 % (befreit) 2–36 %
Aargau 0 % (befreit) bis 30 %
Waadt 0 % (befreit) bis 30 %
Bern 0 % (hohe Freibeträge) bis 25 %

Die Botschaft ist klar: Der Wohnsitzkanton des Erblassers bestimmt massgeblich die Steuerlast der Erben.

Vorschläge zur Steuerharmonisierung

  • Der Bundesrat prüft eine Reform, die direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreien soll (EFD – Bundesratsvorschlag).
  • Eine kantonale Harmonisierung ist jedoch nicht in Sicht – die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen.
Warum das wichtig ist

Für eine Erbin im Kanton Waadt können bei einem Erbe von 300.000 Euro bis zu 30 % Steuern anfallen, während im Kanton Schwyz gar nichts gezahlt wird. Der Wohnsitz des Erblassers entscheidet über die Steuerlast – ein Umzug innerhalb der Schweiz kann Zehntausende Euro Unterschied ausmachen.

Steuerbefreiung für Ehepartner und Kinder

  • Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit (Kanton Aargau – Steuerbefreiung).
  • Kinder zahlen in den meisten Kantonen Steuern, aber oft mit hohen Freibeträgen (z. B. bis 1 Mio. CHF in Bern).

Der Trend: Immer mehr Kantone befreien direkte Nachkommen komplett. Das macht die Planung für mittlere Vermögen entscheidend.

Welche Erbschaftssteuern fallen in der Schweiz an?

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

  • Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit.
  • Kinder sind in rund der Hälfte der Kantone befreit oder zahlen sehr niedrige Sätze (ESTV – Übersicht).
  • Geschwister und entferntere Verwandte unterliegen höheren Steuersätzen (bis zu 50 % in einzelnen Kantonen).

Beispielrechnung für 300.000 € Erbe

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie stark die Steuerlast je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad variiert.

Verwandtschaftsgrad Kanton Zürich Kanton Waadt
Kind 0 € (befreit) 0 € (befreit)
Geschwister ca. 6.000–18.000 € ca. 30.000 € (30 %)
Nichte/Neffe ca. 18.000–36.000 € ca. 30.000 € (30 %)

Bei 300.000 € Erbe für ein Kind können je nach Kanton 0 bis 30.000 € Steuern anfallen – die Spanne ist enorm. Der Verwandtschaftsgrad ist der zweite Hebel neben dem Wohnsitzkanton.

Steuerbefreiungen und Freibeträge

  • Im Kanton Aargau sind Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen befreit (Kanton Aargau – Steuerbefreiung).
  • Viele Kantone gewähren Freibeträge von mehreren Hunderttausend Franken für direkte Nachkommen.
  • Bei Immobilien im Ausland kann Doppelbesteuerung drohen – rechtzeitige Beratung empfohlen (BDO – Internationales Erbrecht).

Die Lehre: Freibeträge und Befreiungen sind das wichtigste Planungsinstrument – sie machen den Unterschied zwischen einer Steuerlast von null und mehreren Zehntausend Franken.

Was muss ich über das Schweizer Erbrecht wissen?

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

  • Ohne Testament erben der Ehepartner und die Kinder zu gleichen Teilen (Wikipedia – Erbrecht Schweiz).
  • Kinder erhalten ihren Pflichtteil (50 % des Nachlasses), der Ehepartner die Hälfte.
  • Eltern haben keinen Pflichtteil – sie können enterbt werden.

Pflichtteile und verfügbare Quote

  • Pflichtteile bestehen nur für Nachkommen (1/2) und Ehepartner (1/2).
  • Die verfügbare Quote beträgt 50 % – darüber kann der Erblasser frei verfügen (Swiss Life – Erbrechtsratgeber).
  • Stiefkinder sind nicht gesetzlich erbberechtigt, können aber per Testament bedacht werden.

Besonderheiten bei Patchworkfamilien

  • Stiefkinder haben keinen gesetzlichen Erbanspruch – sie müssen im Testament explizit genannt werden.
  • Der überlebende Ehepartner erbt mindestens die Hälfte, die eigenen Kinder die andere Hälfte.
  • Beispiel: Hat der Vater zwei leibliche Kinder und zwei Stiefkinder, können die Stiefkinder nur aus der freien Quote bedacht werden – eine frühzeitige Planung ist entscheidend (Swiss Life – Erbrecht für Patchworkfamilien).

«Die Reform gibt Erblassern mehr Freiheit, besonders für Patchworkfamilien. Aber ohne Testament ist die gesetzliche Erbfolge oft ungerecht.»
– Swiss Life Rechtsabteilung, Erbrechtsratgeber

Das Muster ist eindeutig: Ohne aktive Gestaltung verschenken Patchworkfamilien ihre neue Flexibilität.

Welche Fallstricke sind bei einer Erbschaft zu vermeiden?

Häufige Fehler bei der Testamentserstellung

  • Ein handschriftliches Testament muss eigenhändig geschrieben und datiert sein – sonst ist es ungültig.
  • Die Nichteinhaltung von Pflichtteilen kann zu Anfechtungen führen (BDO – Erbrechtsexperten).
  • Wer sein Testament nicht regelmäßig aktualisiert, riskiert, dass die gewünschte Verteilung nicht mehr dem geltenden Recht entspricht.
Fazit: Die Erbrechtsreform 2023 entfesselt mehr Gestaltungsspielraum, aber sie bestraft Passivität: Wer kein Testament erneuert, verschenkt Chancen. Für Patchworkfamilien gilt: aktiv gestalten, sonst fallen Stiefkinder durchs Raster. Für Erben mit Immobilien im Ausland: Doppelbesteuerung vermeiden durch rechtzeitige Beratung.

Steuerliche Optimierung

  • Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast reduzieren, aber die Pflichtteile beeinflussen (Kanton Zürich – Schenkungssteuer).
  • Bei Erbschaften über 300.000 € sollten Steuerberater eingeschaltet werden.
  • Durch die Wahl des Wohnsitzkantons kann die Steuerlast erheblich gesenkt werden.

Umgang mit ausländischem Vermögen

  • Seit 1. Januar 2025 gilt das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz (Bundesrat – LDIP-Revision).
  • Bei Immobilien im Ausland kann Doppelbesteuerung drohen – rechtzeitige Beratung empfohlen (BDO – Internationales Erbrecht).
  • Das neue Recht modernisiert die Anerkennung ausländischer Erbverträge in der Schweiz.

«Die LDIP-Revision vereinfacht internationale Erbfälle erheblich. Doch ohne fachkundige Begleitung tappen Laien schnell in die Doppelbesteuerungsfalle.»
– BDO Experte für internationales Erbrecht

Der entscheidende Punkt: Wer internationales Vermögen hat, muss jetzt handeln – die neuen Regeln ab 2025 ändern die Spielregeln grundlegend.

Zeitleiste der wichtigsten Ereignisse

Die Reformen folgen einem klaren zeitlichen Muster. Die folgende Übersicht zeigt die entscheidenden Daten.

Datum Ereignis
1. Januar 2023 Inkrafttreten der Erbrechtsreform (neue Pflichtteile, mehr Testierfreiheit)
2023–2025 Anpassung von Testamenten und Erbverträgen in der Praxis
1. Januar 2025 Neue Regeln für internationale Erbfälle (LDIP-Revision)
30. November 2025 JUSO-Initiative für Bundes-Erbschaftssteuer mit 78,3 % Nein abgelehnt
2026 (geplant) Mögliche Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (je nach Kanton)

Die Uhr tickt: Wer bis 2026 nicht angepasst hat, verpasst die Chance, von der neuen Flexibilität zu profitieren.

Bestätigte Fakten und was unklar bleibt

Bestätigte Fakten

  • Das neue Erbrecht gilt seit 1. Januar 2023.
  • Kinder haben jetzt nur noch einen Pflichtteil von 50 %.
  • Ehepartner behalten ihren Pflichtteil von 50 %.
  • Die LDIP-Revision trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Die JUSO-Initiative wurde am 30. November 2025 abgelehnt.
  • Im Kanton Zürich sind nahe Verwandte von der Erbschaftssteuer befreit.

Was unklar ist

  • Ob eine nationale Erbschaftssteuerreform 2026 kommt, ist offen.
  • Die genauen Steuersätze für 2026 können sich je nach Kanton noch ändern.
  • Die langfristigen Auswirkungen der Reform auf Patchworkfamilien sind noch nicht absehbar.
  • Ob die kantonale Volksabstimmungen zur Steuerbefreiung für Kinder erfolgreich sein werden.
  • Wie die Kantone auf die Bundesvorschläge zur Steuerharmonisierung reagieren werden.
  • Ob die LDIP-Revision in der Praxis zu mehr oder weniger Doppelbesteuerungsfällen führt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder im neuen Erbrecht?

Der Pflichtteil für Kinder beträgt seit 1. Januar 2023 die Hälfte des Nachlasses (bisher drei Viertel). Der Erblasser kann frei über die andere Hälfte verfügen.

Muss ich mein altes Testament nach der Reform ändern?

Testamente, die vor 2023 erstellt wurden, bleiben gültig. Wegen der geänderten Pflichtteile ist eine Überprüfung jedoch dringend zu empfehlen, um ungewollte Verteilungen zu vermeiden.

Welche Kantone erheben keine Erbschaftssteuer?

Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer. Auch im Kanton Zürich sind direkte Nachkommen befreit, entferntere Verwandte zahlen Steuern.

Was passiert, wenn ich ohne Testament sterbe?

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Der Ehepartner und die Kinder erben zu gleichen Teilen. Kinder erhalten ihren Pflichtteil (50 %), der Ehepartner die Hälfte.

Gibt es eine Erbschaftssteuer auf Vermögen im Ausland?

Ja, die kantonale Erbschaftssteuer gilt auch für ausländisches Vermögen, wenn der Erblasser in der Schweiz wohnte. Doppelbesteuerungsabkommen können die Steuerlast mindern. Eine Beratung ist ratsam.

Wie wird der Pflichtteil bei einer Scheidung berechnet?

Nach der Scheidung entfällt der Pflichtteil des Ex-Ehepartners. Die Kinder behalten ihren Pflichtteil. Der Erblasser kann dann über den gesamten Nachlass frei verfügen, muss aber die Kinderpflichtteile beachten.

Welche Steuern fallen bei 300.000 € Erbe an?

Für ein Kind je nach Kanton sehr unterschiedlich: in Zürich 0 €, in Waadt 0 € (bei Freibetrag), für Geschwister im Kanton Waadt bis zu 30.000 €.

Wird die Erbschaftssteuer 2026 abgeschafft?

Eine Abschaffung für direkte Nachkommen wird in mehreren Kantonen diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen. Die JUSO-Initiative für eine Bundessteuer wurde 2025 abgelehnt.

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