
AHV-Rente 2026 Tabelle: Alle Beträge im Überblick
Wer in der Schweiz pensioniert wird oder in absehbarer Zeit pensioniert wird, stellt sich spätestens jetzt die Frage, welche AHV-Beträge ab 2026 gelten. Die offiziellen Tabellen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen klare Maximalwerte – aber die Realität hängt von Einkommen, Beitragsjahren und Familienform ab. Wer die Regeln kennt, kann seine eigene Rente besser einschätzen.
Maximaler Betrag Ehepaar-Rente: 3’780 Fr./Monat · Maximaler IV-Rente-Betrag: 2’520 Fr./Monat · Witwenrente p.a.: 24’192 CHF · AHV-Lohn-Grenze: 90’720 CHF p.a. · Gültig ab: 1. Januar 2026
Kurzüberblick
- Monatliche Vollrente Einzelperson: CHF 2’520 (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Monatliche Vollrente Ehepaar: CHF 3’780 (150%-Plafon) (AHV-IV Merkblatt)
- Minimale Einzelrente: CHF 1’260/Monat (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Exakte Teuerungsanpassungsrate für 2026 noch nicht
- Individuelle Rentenhöhe ohne persönliche Einkommensdaten nicht berechenbar
- Bundesrat beschloss 13. Rente am 12.11.2025 (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Erste Auszahlung: Dezember 2026 (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- 13. AHV-Rente wird erstmals Dezember 2026 als Zuschlag zur regulären Rente ausbezahlt (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Witwen- und Witwerrenten erhalten keine 13. Zahlung (Bundesamt für Sozialversicherungen)
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Gültig ab | 1. Januar 2026 |
| Max. Ehepaar-Rente (monatlich) | 3’780 Fr. |
| Max. Einzelperson-Rente (monatlich) | 2’520 Fr. |
| Max. IV-Rente (monatlich) | 2’520 Fr. |
| AHV-Lohn-Grenze (p.a.) | 90’720 CHF |
| Witwenrente (monatlich) | 1’960 CHF |
| Minimale Einzelrente (monatlich) | 1’260 Fr. |
| Letzte Erhöhung | 2,9% per 01.01.2025 |
Wie hoch ist die AHV-Rente im 2026?
Die AHV-Altersrente bemisst sich nach drei Faktoren: dem Referenzalter, den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen während der Erwerbsphase. Wer ein jährliches Einkommen von mindestens CHF 90’720 vorweisen kann – dieser Betrag gilt ab 2025 –, erreicht die Maximalrente. Das Bundesamt für Sozialversicherungen bestätigt, dass die monatliche Vollrente für eine Einzelperson bei CHF 2’520 liegt.
Vollrenten nach Skala 44
Die AHV verwendet die sogenannte Skala 44: Bei 44 Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen auf dem Niveau des AHV-Lohns wird die Maximalrente erreicht. Fehlende Beitragsjahre kürzen die Rente entsprechend. Das offizielle Merkblatt des AHV-IV zeigt ein aktuelles Plafonierungsbeispiel: Ein Mann mit CHF 1’935 und eine Frau mit CHF 1’915monatlicher Rente werden zusammen auf CHF 3’780 plafoniert – also auf genau 150% der maximalen Einzelrente. Für Frauen der Übergangsgeneration gibt es einen monatlichen Rentenzuschlag von CHF 80.–.
Anpassung an Preisentwicklung
Die letzte Rentenerhöhung erfolgte per 01.01.2025 um 2,9%. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss am 28. August 2024 gefasst. Für 2026 ist bislang keine weitere Anpassung worden – die Beträge bleiben vorerst stabil, bis eine neue Teuerungskorrektur beschlossen wird.
Wird die AHV-Rente 2026 der Teuerung angepasst?
Mit der Einführung der 13. AHV-Rente ändert sich die Struktur der Leistungen ab 2026 grundlegend. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat am 12. November 2025 die Umsetzung beschlossen: Ab 1. Januar 2026 erhält jede AHV-Altersrentnerin und jeder -rentner im Dezember eine zusätzliche 13. Monatsrente. Dieser Zuschlag entspricht 8,3333% der jeweiligen Jahresrente.
Invalidenrenten-Anpassung
Die 13. AHV-Rente gilt ausschliesslich für Altersrenten. Witwen- und Witwerrenten sind davon ausgenommen – eine Regelung, die vor allem für Hinterbliebene relevant ist. Die Invalidenrenten (IV-Renten) bleiben von dieser Neuerung unberührt, wobei ihre Höchstbeträge weiterhin bei CHF 2’520 monatlich liegen. Das AHV-IV Merkblatt bestätigt, dass die IV-Renten nach den gleichen Skalen berechnet werden wie die Altersrenten.
Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits die volle Rente beziehen, bedeutet die 13. Rente einen jährlichen Zuschlag von etwa einem Monatslohn. Wer hingegen eine Witwenrente bezieht, geht leer aus.
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Die maximale AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt CHF 2’520 monatlich oder CHF 30’240 jährlich. Dieser Betrag gilt seit der letzten Anpassung per 1. Januar 2025 und bleibt bis zur nächsten Korrektur bestehen. Die obere Einkommensschwelle, ab der dieser Maximalbetrag erreicht wird, liegt bei CHF 90’720 jährlich.
Einzelpersonen-Maximum
Für Ledige, Verwitwete oder Geschiedene gilt die Einzelrente ohne Einschränkungen. Wer ein durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 90’720 oder mehr vorweist und 44 Beitragsjahre vorweisen kann, erreicht die volle Einzelrente. Wer weniger Beitragsjahre oder ein niedrigeres Einkommen hat, erhält eine anteilige Rente – die Mindestgrenze liegt bei CHF 1’260 monatlich.
Ehepaar-Maximum
Die maximale Ehepaar-Rente beläuft sich auf CHF 3’780 monatlich. Diese besteht aus der addierten Rente beider Partner, die jedoch bei 150% der maximalen Einzelrente plafoniert wird. Konkret: Zwei Einzelpersonen mit je CHF 2’520 hätten zusammen CHF 5’040 beansprucht – real ausbezahlt werden jedoch nur CHF 3’780. Das Prinzip gilt schweizweit einheitlich, wie die SVA Zürich bestätigt.
Die 150%-Regel wurde mit der 10. AHV-Revision 1997 eingeführt, als die separate Ehepaarrente abgeschafft wurde. Seither gilt: Die Summe beider Altersrenten darf nicht höher sein als 150% der Maximalrente einer Einzelperson.
AHV-Renten Tabelle Ehepaar 2026
Die Plafonierung für Ehepaare ist kein optionales Extra, sondern gesetzlich verankert. Die Formel lautet: Rente Mann + Rente Frau darf 150% des Höchstbetrags nicht überschreiten. Das offizielle Merkblatt des AHV-IV gibt dafür konkrete Zahlen: Ab 1. Oktober 2026 werden Rentenzahlungen an ein Ehepaar bei Erreichen des Plafonds auf CHF 3’780 reduziert.
Addierte Renten Ehepaar
Das Splitting-Verfahren verteilt das während der Ehe erwirtschaftete Einkommen nach der Pensionierung des jüngeren Partners hälftig auf beide Eheleute. Das bedeutet: Wer während der Ehe gut verdient hat, kann durch das Splitting eine höhere Rente erzielen. Die SVA Zürich erläutert, dass die Plafonierung erst greift, wenn die Summe beider Renten den Grenzwert überschreitet.
Witwen- und Kinderrenten
Die Witwenrente beträgt jährlich CHF 24’192 oder monatlich CHF 1’960. Diese Leistung wird zusätzlich zur eigenen Altersrente des überlebenden Ehepartners ausbezahlt, sofern die Gesamtsumme unter dem Plafonds bleibt. Kinderrenten ergänzen das System für nachgelassene Kinder von AHV-versicherten Personen.
AHV-Auszahlung und Beiträge 2026
Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt – erstmals in der Geschichte der Schweizer AHV. Das Bundesamt für Sozialversicherungen plant die Auszahlung als Zuschlag zur regulären Dezemberrente. Die termingerechte Auszahlung setzt voraus, dass die kantonalen Ausgleichskassen die Daten rechtzeitig verarbeiten.
Zahlungstermine 2026
Die regulären AHV-Renten werden monatlich im Voraus ausbezahlt. Für 2026 sind folgende Termine vorgesehen: Die Renten für Januar 2026 werden Ende Dezember 2025 überwiesen, und so fortlaufend. Die 13. Rente wird ausschliesslich im Dezember 2026 fällig – eine zusätzliche Zahlung, die nicht auf andere Monate vorgezogen oder nachgezahlt werden kann.
Beitrags- und Abzugsänderungen
Der Koordinationsabzug der Pensionskasse liegt 2025 bei CHF 26’460 – ein Betrag, der für die Berechnung der AHV-Beiträge bei Erwerbstätigen relevant ist. Selbstständige zahlen einen Mindestbeitrag von CHF 530 jährlich. Für Arbeitnehmer gelten die üblichen AHV-Abzüge vom Lohn, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden.
Wer Beitragslücken in seiner AHV-Karriere hat, sollte diese bis zur Pensionierung schliessen – nur so lässt sich die volle Rente sichern. Der Beobachter hat für April 2026 eine entsprechende Publikation angekündigt, die bei der Berechnung helfen soll.
Zeitleiste: Die wichtigsten Daten für AHV-Renten 2026
- – 10. AHV-Revision: Abschaffung der separaten Ehepaarrente, Einführung der Plafonierung bei 150% (123-Pensionierung)
- – Bundesrat beschliesst Rentenerhöhung um 2,9% ab Januar 2025 (Schwiizer Franke)
- – Letzte AHV-Rentenerhöhung um 2,9% tritt in Kraft
- – Bundesrat beschliesst Einführung der 13. AHV-Rente (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- – Neue AHV-Beträge und 13. Rente werden gültig
- – Erste Auszahlung der 13. AHV-Rente (Bundesamt für Sozialversicherungen)
Klarheit über die AHV-Renten 2026
Bestätigte Fakten
- Monatliche Maximalrente Einzelperson: CHF 2’520 (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Monatliche Maximalrente Ehepaar: CHF 3’780 (Plafon bei 150%) (AHV-IV Merkblatt)
- AHV-Lohn-Grenze: CHF 90’720 jährlich ab 2025
- 13. AHV-Rente wird erstmals Dezember 2026 ausbezahlt (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Keine 13. Witwen- oder Witwerrente (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Letzte Erhöhung: 2,9% per 01.01.2025
Was unklar bleibt
- Exakte Teuerungsanpassungsrate für 2026 noch nicht
- Individuelle Rentenhöhe ohne persönliche Einkommensdaten nicht berechenbar
- Genauer Zeitpunkt einer möglichen nächsten Rentenerhöhung
Stimmen zur AHV-Rente 2026
Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt.
— Bundesamt für Sozialversicherungen (offizielle Mitteilung)
Bei Ehepaaren dürfen beide Altersrenten zusammen nicht über 150% der Maximalrente liegen.
Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Erhöhung um 2,9% ab 1. Januar 2025 beschlossen.
Für Schweizer Rentnerinnen und Rentner, die sich auf die AHV als Einkommensquelle verlassen, ist die Klärung ihrer Ansprüche nicht nur eine Frage der Neugier, sondern der finanziellen Planung. Wer die offiziellen Maximalbeträge kennt und weiss, wie die Plafonierung funktioniert, kann seine persönliche Rente realistisch einschätzen und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen.
Verwandte Beiträge: Steuererklärung St. Gallen 2024
Die AHV-Rente 2026 profitiert von Anpassungen, wie AHV 21 Reform erklärtdas Rentenalter schrittweise auf 65 Jahre für Frauen und Männer angleicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die AHV-Minimalgrenze 2026?
Die minimale AHV-Einzelrente beträgt CHF 1’260 monatlich oder CHF 15’120 jährlich. Dieser Betrag gilt für Personen mit der maximalen Anzahl Beitragsjahre, aber einem Einkommen unter dem AHV-Lohn.
Wie hoch sind AHV-Abzüge 2026?
Die AHV-Beiträge werden vom Lohn abgezogen und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Der Koordinationsabzug der Pensionskasse liegt 2025 bei CHF 26’460. Selbstständige zahlen einen Mindestbeitrag von CHF 530 jährlich.
Wann zahlt die AHV 2026 aus?
Die regulären AHV-Renten werden monatlich im Voraus ausbezahlt. Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 zusätzlich zur regulären Rente überwiesen.
Ändern sich AHV-Beiträge 2026?
Die AHV-Beitragssätze bleiben 2026 stabil. Änderungen können sich durch neue Einkommensgrenzen oder Anpassungen bei der Pensionskasse ergeben.
Was bedeutet Skala 44 für AHV-Renten?
Die Skala 44 definiert die Beitragsjahre für die maximale Rente. Bei 44 vollständigen Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen auf AHV-Niveau wird die Höchstrente erreicht.
Wie berechnet man die eigene AHV-Rente 2026?
Die eigene Rente hängt von den Beitragsjahren, dem durchschnittlichen Einkommen und dem Familienstand ab. Online-Rechner der kantonalen Ausgleichskassen oder eine persönliche Beratung bei der AHV-Ausgleichskasse liefern konkrete Zahlen.
Gilt die Anpassung für alle Rentenarten?
Die 13. AHV-Rente gilt nur für Altersrenten. Witwen-, Witwer- und Kinderrenten sind davon ausgenommen. Invalidenrenten bleiben von der 13. Rente unberührt.
Wie wirkt sich das Splitting auf die Rente aus?
Bei Ehepaaren wird das während der Ehe erwirtschaftete Einkommen nach der Pensionierung des jüngeren Partners hälftig aufgeteilt. Das Splitting kann die Rente erhöhen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient hat als der andere.