
Maximare Hamm: Kind ertrunken – Anklage gegen Bademeister
Es sind die Momente, die kein Elternteil je vergisst – und die eine ganze Stadt erschüttern. Am 19. April 2025 ertrank ein sechsjähriger Junge im Wellenbecken des Maximare Hamm, mitten während des Badebetriebs.
Unfalltag: 19. April 2025 ·
Alter des Opfers: 6 Jahre ·
Angeklagte Personen: 5 Bademeister ·
Anklageerhebung: 21. Oktober 2025 ·
Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen
Kurzüberblick
- Unfall am 19. April 2025 im Wellenbecken (Lippewelle, Lokalradio Hamm)
- Anklageerhebung am 21. Oktober 2025 (Antenne Unna, Lokalradiosender)
- Fünf Bademeister angeklagt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen (Lippewelle)
- Ob die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt wurde
- Die genaue Schuldfrage der einzelnen Bademeister
- Ob systematische Sicherheitsmängel im Maximare bestehen
- Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens
- 19. April 2025 – Der Unfall ereignet sich (Lippewelle)
- Frühjahr 2025 – Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein (Lippewelle)
- 21. Oktober 2025 – Anklage gegen fünf Bademeister (Antenne Unna)
- 16. April 2026 – Ein weiterer Schwimmer stirbt im Maximare (Lippewelle)
- Das Amtsgericht Hamm muss über die Zulassung der Anklage entscheiden (Antenne Unna)
- Im Falle eines Prozesses droht den Bademeistern ein Berufsverbot (Antenne Unna)
- Die Betreibergesellschaft des Maximare steht unter verstärkter öffentlicher Beobachtung (Antenne Unna)
Sechs zentrale Fakten zum Fall in der Übersicht – ein Unglück, dessen Folgen weit über das Schwimmbad hinausreichen.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Unfallort | Maximare Freizeitbad, Hamm |
| Datum des Unfalls | 19. April 2025 |
| Opfer | 6-jähriger Junge |
| Angeklagte | 5 Bademeister |
| Anklagegrund | Fahrlässige Tötung |
| Aktueller Stand | Verfahren eröffnet, Termin offen |
Was geschah am 19. April 2025 im Maximare Hamm?
Der Unfallhergang
- Ein sechsjähriger Junge besuchte mit seiner Familie das Maximare Hamm und hielt sich im Bereich des Wellenbeckens auf. Lippewelle (Lokalradio Hamm) berichtet, der Junge sei mutmaßlich Nichtschwimmer gewesen und unbeaufsichtigt ins Wasser gegangen.
- Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dortmund soll der Junge die Trennleine zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich eigenständig überquert haben. Antenne Unna (Lokalradiosender) zitiert die Ermittler.
- Die Obduktion ergab, dass der Junge ertrunken ist. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Dortmund gegenüber Lippewelle.
Die Rettungsmaßnahmen
- Ein Bademeister entdeckte den leblosen Jungen im Wasser, holte ihn heraus und begann mit Reanimationsmaßnahmen. Antenne Unna berichtet über den Rettungsversuch.
- Der Junge wurde in die Kinderklinik an der Werler Straße gebracht, wo die Ärzte nur noch den Tod feststellen konnten. Lippewelle.
Die Identität des Opfers
- Bei dem Opfer handelt es sich um einen sechsjährigen Jungen aus der Region. Aus Pietätsgründen verzichten die Medien auf eine namentliche Nennung.
Warum wurde Anklage gegen fünf Bademeister erhoben?
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
- Die Staatsanwaltschaft Dortmund leitete unmittelbar nach dem Unfall Ermittlungen ein. Antenne Unna berichtet, dass Zeugenaussagen und ein Gutachten zur Rekonstruktion des Hergangs die Grundlage der Anklage bilden.
- Am 21. Oktober 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Bademeister im Alter zwischen 19 und 59 Jahren. Lippewelle.
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung
- Den Bademeistern wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Das bedeutet, sie hätten durch aktives Eingreifen den Tod des Kindes verhindern müssen. Antenne Unna.
- Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bundesministerium der Justiz, StGB.
Die Verantwortung der Aufsichtspersonen
- Zum Zeitpunkt des Unglücks waren fünf Aufsichtspersonen im Dienst. Lippewelle. Die Verteidigung eines Angeklagten bezeichnete den Fall als tragisches Unglück ohne fahrlässige Pflichtverletzung – zitiert von Antenne Unna.
Die Bademeister stehen vor dem Vorwurf, nicht rechtzeitig eingegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht eine Pflichtverletzung darin, dass der Junge unbemerkt die Trennleine überwinden konnte – ein Umstand, der bei ausreichender Überwachung hätte verhindert werden müssen.
Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten im Maximare?
Das bestehende Aufsichtskonzept
- Das Maximare Hamm verfügt über mehrere Bademeister und eine technische Beckenüberwachung. Die genauen Dienstpläne und Sicherheitsvorschriften sind nicht öffentlich.
- Nach dem Unfall wurden die Sicherheitsprotokolle überprüft. Lippewelle berichtet, dass der Betreiber Sicherheitsmaßnahmen angepasst hat.
Reaktionen der Betreiber auf den Vorfall
- Die Betreibergesellschaft des Maximare äußerte sich bislang zurückhaltend. Ein Sprecher verwies auf das laufende Verfahren und betonte die tiefe Betroffenheit.
- Die Stadt Hamm forderte einen umfassenden Sicherheitsbericht an. Lippewelle.
Vergleich mit anderen Schwimmbädern
- Experten fordern verstärkte Schulungen und eine bessere Personalausstattung. Die Diskussion erinnert an ähnliche Vorfälle in anderen Freizeitbädern Nordrhein-Westfalens.
- Eine Untersuchung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu Badeunfällen zeigt, dass eine ausreichende Zahl qualifizierter Rettungsschwimmer entscheidend ist. (DGUV, Dachverband der Berufsgenossenschaften – allgemeine Präventionshinweise)
Das Maximare steht unter Druck: Die Stadt Hamm als Miteigentümer muss entscheiden, ob das Sicherheitskonzept grundlegend überarbeitet werden muss – oder ob die Verantwortung bei einzelnen Mitarbeitern liegt.
Gab es bereits andere Vorfälle im Maximare?
Ein weiterer Todesfall im April 2026
- Fast genau ein Jahr nach dem Unglück, am 16. April 2026, verstarb ein erwachsener Schwimmer im Maximare. Lippewelle berichtet über diesen zweiten Todesfall.
Frühere Badeunfälle und Zwischenfälle
- In der Vergangenheit gab es kleinere Zwischenfälle im Maximare, die jedoch nicht öffentlich dokumentiert sind. Die Stadt Hamm hat einen Sicherheitsbericht angefordert.
Kritik an der Sicherheitskultur
- Der Betreiber gerät zunehmend in die Kritik, weil zwei Todesfälle innerhalb eines Jahres Fragen nach systematischen Mängeln aufwerfen. Die Staatsanwaltschaft prüft auch, ob strukturelle Defizite vorliegen.
Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
Die Anklage im Detail
- Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Dortmund umfasst den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gegen fünf Bademeister. Antenne Unna.
Nächste Schritte vor Gericht
- Das zuständige Amtsgericht Hamm muss über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ob es zu einem Prozess kommt, war zuletzt noch offen. Antenne Unna.
Mögliche Auswirkungen auf die Bademeister
- Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, außerdem ein mögliches Berufsverbot. Das hätte existenzielle Folgen für die meist langjährig Beschäftigten.
Das Verfahren wird zeigen, ob die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe vor Gericht belegen kann – oder ob die Bademeister entlastet werden.
Zeitleiste der Ereignisse
Bestätigte Fakten
- Unfalltag: 19. April 2025 (Lippewelle)
- Anklage gegen fünf Bademeister am 21. Oktober 2025 (Antenne Unna)
- Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen (Antenne Unna)
- Obduktion bestätigte Ertrinken (Lippewelle)
- Fünf Bademeister im Alter von 19–59 Jahren im Dienst (Lippewelle)
Was unklar ist
- Genaue Umstände des Ertrinkens – ob die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt wurde
- Schuldfrage der einzelnen Bademeister
- Ob es systematische Sicherheitsmängel im Maximare gibt
- Ausgang des Gerichtsverfahrens – Zulassung der Anklage noch offen
- Ob der zweite Todesfall (April 2026) mit dem ersten zusammenhängt
„Wir haben fünf Menschen angeklagt, weil wir nach intensiver Prüfung der Beweise zu dem Schluss gekommen sind, dass sie ihre Aufsichtspflicht in einem Maße verletzt haben, das den Tod des Kindes zur Folge hatte.“
– Staatsanwaltschaft Dortmund (zitiert von Lippewelle)
„Es handelt sich um ein tragisches Unglück. Meine Mandanten haben alles nach bestem Wissen und Gewissen getan. Wir sind zuversichtlich, dass die Anklage nicht zugelassen wird.“
– Verteidiger eines angeklagten Bademeisters (zitiert von Antenne Unna)
Der Fall des ertrunkenen Sechsjährigen im Maximare Hamm ist mehr als ein Einzelschicksal – er ist ein Prüfstein für die Sicherheitskultur in öffentlichen Schwimmbädern. Die Frage, ob fünf Bademeister versagt haben oder ob das System sie im Stich ließ, wird das Amtsgericht Hamm beantworten müssen. Für die Betreiber des Maximare und für die Stadt Hamm ist die Botschaft klar: Es braucht nicht nur Schuldige, sondern ein Sicherheitskonzept, das solche Tragödien verhindert – oder das Bad verliert auf Dauer das Vertrauen der Besucher.
Häufig gestellte Fragen
Wie kam es zu dem Unfall im Maximare?
Ein sechsjähriger Junge ertrank am 19. April 2025 im Wellenbecken. Nach Ermittlungen soll er die Trennleine überquert haben und als Nichtschwimmer in den tieferen Bereich geraten sein.
Welche Strafen drohen den angeklagten Bademeistern?
Fahrlässige Tötung durch Unterlassen kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (§ 222 StGB). Ein Berufsverbot ist möglich.
Kann das Maximare trotz der Vorfälle besucht werden?
Ja, das Maximare ist geöffnet. Allerdings wurden die Sicherheitsprotokolle überprüft und angepasst.
Welche Sicherheitsregeln gelten in öffentlichen Schwimmbädern?
Bäder müssen ausreichend qualifizierte Aufsichtspersonen bereitstellen. Kinder unter Aufsichtspflicht der Eltern, Nichtschwimmerbereiche sind getrennt.
Wie läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung ab?
Nach Anklageerhebung entscheidet das Gericht über die Zulassung. Bei Zulassung folgt Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen den beiden Todesfällen im Maximare?
Die Staatsanwaltschaft prüft dies. Der zweite Todesfall ereignete sich im April 2026, der erste im April 2025.
Was können Eltern tun, um ihre Kinder im Schwimmbad zu schützen?
Kinder nie unbeaufsichtigt lassen, Schwimmhilfen verwenden, auf Nichtschwimmerzonen achten und die Kinder regelmäßig über Baderegeln informieren.